Rechtsprechung
SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung wegen einer Wehrdienstbeschädigung; Akute lymphatische Leukämie als Folge einer Wehrdienstbeschädigung; Eintritt einer radioaktiven Strahlenbelastung während des Wehrdienstes
- sozialgericht-bremen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77
Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung …
Auszug aus SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05
Dabei müssen das schädigende Ereignis, die dadurch eingetretene gesundheitliche Schädigung und die darauf beruhenden Gesundheitsstörungen (Schädigungsfolgen) erwiesen sein, während nach § 81 Abs. 6 Satz 1 SVG für die Frage des ursächlichen Zusammenhangs die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (BSG, Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 1; BSG, Urteil vom 19. März 1986 - 9a RVi 2/84 - BSGE 60, 58). - BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05
Dabei müssen das schädigende Ereignis, die dadurch eingetretene gesundheitliche Schädigung und die darauf beruhenden Gesundheitsstörungen (Schädigungsfolgen) erwiesen sein, während nach § 81 Abs. 6 Satz 1 SVG für die Frage des ursächlichen Zusammenhangs die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (BSG, Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 1; BSG, Urteil vom 19. März 1986 - 9a RVi 2/84 - BSGE 60, 58). - BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
Auszug aus SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05
Ist ein Sachverhalt nicht beweisbar oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich zu machen, so hat nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) der Beteiligte die Folgen zu tragen, der aus dem nicht festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet (BSG, Urteil vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - BSGE 19, 52; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 40/67 - BSGE 30, 121; BSG, Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 52/76 - BSGE 43, 110).
- BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
Auszug aus SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05
Ist ein Sachverhalt nicht beweisbar oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich zu machen, so hat nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) der Beteiligte die Folgen zu tragen, der aus dem nicht festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet (BSG, Urteil vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - BSGE 19, 52; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 40/67 - BSGE 30, 121; BSG, Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 52/76 - BSGE 43, 110). - BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67
Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte …
Auszug aus SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05
Ist ein Sachverhalt nicht beweisbar oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich zu machen, so hat nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) der Beteiligte die Folgen zu tragen, der aus dem nicht festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet (BSG, Urteil vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - BSGE 19, 52; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 40/67 - BSGE 30, 121; BSG, Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 52/76 - BSGE 43, 110). - BSG, 26.02.1992 - 9a RV 4/91
Diensteinwirkungen durch CS-Tränengas auf Nervenkrankheit - …
Auszug aus SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05
Darin sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der Berufskrankheiten eingeflossen, wonach bestimmte Tätigkeiten im Arbeitsleben in auffallender Weise mit Erkrankungen verbunden sind (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2006, L 15 VS 12/98, zitiert nach Juris; BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 3). - BSG, 11.10.1994 - 9 BV 55/94
Inhaltliche Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - …
Auszug aus SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05
Für unfallunabhängige Krankheiten/Gesundheitsstörungen (Alternativen 1. und 3. des § 81 Abs. 1 SVG) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92 sowie Beschluss vom 11. Oktober 1994, Az.: 9 BV 55/94, jeweils zitiert nach Juris) nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten. - LSG Bayern, 27.06.2006 - L 15 VS 12/98
Anerkennung einer "myelo-monozytären Leukämie" (akute Leukämie, ausgeheilt) als …
Auszug aus SG Bremen, 09.10.2009 - S 3 VS 27/05
Darin sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der Berufskrankheiten eingeflossen, wonach bestimmte Tätigkeiten im Arbeitsleben in auffallender Weise mit Erkrankungen verbunden sind (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2006, L 15 VS 12/98, zitiert nach Juris;… BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 3).
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Radarflugmelder/Radarleithelfer - …
Die Konsolen am Arbeitsplatz des Klägers und in dessen Umgebung dienten nicht der Erzeugung oder Modulation der HF-Strahlung und sind daher nicht mit so hohen Betriebsspannungen versorgt worden (so auch SG Bremen, Urteil vom 09.10.2009 - S 3 VS 27/05; SG Bremen, Urteil vom 04.08.2009 - S 20 VS 39/05). - LSG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - L 2 V 4/09
Soldatenversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
In Übereinstimmung mit dem Sozialgericht Bremen (Urteil vom 9. Oktober 2009 - S 3 VS 27/05) geht der Senat davon aus, dass die von der Beklagten zu Grunde gelegte durchschnittliche Arbeitszeit von täglich 6 Stunden im Gefechtsstand, bezogen auf die gesamt Dauer des Wehrdienstes unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Lehrgangszeiten, jedenfalls nicht zu niedrig ist.